Darf meine Direktorin meine Nummer weitergeben?
Heii. Ich gehe zurzeit in die 11. Klasse und hab in der 10. Klasse auf einer anderen Schule mein Abschluss gemacht. Leider kommt es bei mir öfter zu Fehltagen, da ich Migräne habe. Ich hatte vor ein paar Monaten ein Gespräch mit meiner Direktorin über meine Fehltage und Zukunft usw. Ich fande in dem Gespräch schon das sie mich nicht okay behandelt hatte und wirklich immer nur auf mich "los" ging. Ich hatte das gefühlt sie nimmt meine Probleme die ich zur Zeit Zuhause habe nicht wirklich ernst. Nun will die meine Handynummer haben. Ich habe sie ihr gegeben da ich sonst Angst habe dass die wieder ein Gespräch mit mir sucht. Meine Frage ist ob sie meine Nummer weitergeben darf oder ob das strafbar ist. Und meine andere Frage ist ob sie mich von der Schule schmeißen kann wegen meinen Fehltagen obwohl das der Arzt bestätigt hat.
2 Antworten
Meine Frage ist ob sie meine Nummer weitergeben darf oder ob das strafbar ist.
Private Telefonnummern gehören zu den personenbezogenen Daten und fallen damit unter den Schutz der Datenschutzgrundverordnung.
Eine Weitergabe der Rufnummer an Dritte ist somit nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung erlaubt.
Ist deine Rufnummer öffentlich einsehbar, kann sie dort natürlich Jeder abrufen. Da braucht es dann keine Weitergabe mehr.....
Das klingt echt nicht cool, dass du dich unwohl fühlst wegen der Schulleitung. Also, grundsätzlich dürfen sie deine Handynummer haben, aber sie sollten sie nicht einfach so weitergeben, ohne dass du damit einverstanden bist. In Bezug auf deine Fehltage: Solange du ärztliche Bestätigungen dafür hast, können sie dich normalerweise nicht einfach von der Schule werfen. Es ist aber wichtig, dass du dich an die Regeln hältst und versuchst, Lösungen zu finden, um deine Fehlzeiten zu reduzieren, z.B. mit Unterstützung von der Schule.