Darf meine Direktorin meine Nummer weitergeben?

2 Antworten

Meine Frage ist ob sie meine Nummer weitergeben darf oder ob das strafbar ist. 

Private Telefonnummern gehören zu den personenbezogenen Daten und fallen damit unter den Schutz der Datenschutzgrundverordnung.
Eine Weitergabe der Rufnummer an Dritte ist somit nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung erlaubt.

Ist deine Rufnummer öffentlich einsehbar, kann sie dort natürlich Jeder abrufen. Da braucht es dann keine Weitergabe mehr.....

Das klingt echt nicht cool, dass du dich unwohl fühlst wegen der Schulleitung. Also, grundsätzlich dürfen sie deine Handynummer haben, aber sie sollten sie nicht einfach so weitergeben, ohne dass du damit einverstanden bist. In Bezug auf deine Fehltage: Solange du ärztliche Bestätigungen dafür hast, können sie dich normalerweise nicht einfach von der Schule werfen. Es ist aber wichtig, dass du dich an die Regeln hältst und versuchst, Lösungen zu finden, um deine Fehlzeiten zu reduzieren, z.B. mit Unterstützung von der Schule.